AGB

§ 1 Nutzung des Business Connect Services

Octavus erbringt am Standort folgende Leistungen für den Kunden:

1. An den Kunden adressierte Post wird entgegengenommen und auf Wunsch des Kunden entweder aufbewahrt oder weitergeleitet an die in Feld 8 angegebene Adresse bzw. an eine andere vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands. Empfangsbestätigungspflichtige Sendungen, Einschreiben und gegen Zustellungsurkunde zugestellte Sendungen werden nicht automatisch an den Kunden weitergeleitet. Der Kunde wird am Tage des Eingangs der Sendung per email in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig um schriftliche Antwort innerhalb von 10 Tagen gebeten, die gewünschte Vorgehensweise an Octavus mitzuteilen. Sollten bei Octavus an einem Tag für den Kunden mehr als 50 Postsendungen eingehen, zahlt der Kunde für die zuviel eingehenden Sendungen eine Bearbeitungsgebühr von 20% ihrer Frankierkosten; Octavus nimmt keine Gegenstände an, die mehr als 5 kg wiegen, länger als 50 cm sind und ein Volumen von mehr als 0,03 Kubikmeter haben; Octavus hat das Recht, ohne Angaben von Gründen, (a) sämtliche Post oder sonstige Sendungen, die nicht abgeholt worden sind bzw. eine rechtzeitige Mitteilung bei nicht automatisch weitergeleiteten Sendungen nicht nach den Bestimmungen dieses Vertrages befördert worden sind, zu zerstören, (b) bei einer unzumutbaren Anzahl an Sendungen deren Annahme verweigern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Annahme von Sendungen aller Art durch die Mitarbeiter von Octavus
verweigert.

2. Der Kunde erhält eine eigene Telefonleitung (kostenpflichtig) entweder mit Mailbox oder mit persönlicher Anrufentgegennahme. Stellt Octavus dem Kunden, auf dessen Wunsch, zusätzliche Telefonleitungen zur Verfügung, so sind diese jeweils gesondert zu vergüten; im Rahmen der persönlichen Anrufentgegennahme ist Octavus lediglich verpflichtet, 39 Anrufe pro Monat entgegenzunehmen. Jeder weitere Anruf wird mit 1,20 EUR zzgl. MwSt. berechnet.

3. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, leitet Octavus Anrufe an die vom Kunden angegebene Telefonnummer innerhalb Deutschlands weiter. Die daruch verursachten Telefongebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bis zu drei Mitarbeiter des Kunden sind berechtigt jeweils eine weitere Telefonnummer anzugeben, damit die Anrufe direkt an Sie weitergeleitet werden können. Der Kunde bzw. seine Mitarbeiter können die von ihnen angegebene Telefonnummer durch schriftliche Anzeige
gegenüber Octavus innerhalb ihrer in Abs. 4 angegebenen Geschäftszeiten (frühestens) zum folgenden Arbeitstag ändern. Sofern eine Nummer innerhalb von 7 Tagen mehr als einmal, geändert werden soll, erhebt Octavus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 pro zusätzlicher Änderung.

4. Post- und Nachrichtenvermittlung erfolgt, sofern Sie einen personellen Einsatz von Octavus erfordern, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, und wird zu dem dann geltenden Tarif von Octavus berechnet.

 

§ 2 Zusätzliche Leistungen

1. Der Kunde kann folgende gesondert zu vergütende Zusatzleistungen in Anspruch nehmen (im folgenden „Zusatzleistungen“):
a) Sekretariatsleistungen;
b) Catering;
c) Weitere von Octavus
angebotene Business-Leistungen

2. Die Zusatzleistungen werden wochentags zwischen 8:30 Uhr und 18:00 Uhr, außer an den gesetzlichen Feiertagen, erbracht und werden nach dem geltenden Tarif von Octavus berechnet.

3. Die Zusatzleistungen können im Voraus bestellt werden. Octavus übernimmt keine Gewähr dafür, daß die entsprechenden Zusatzleistungen verfügbar sind.

 

§ 3 Gebrauch von Büro- und Konferenzräumen

Bezüglich der Octavus-Büro- und Konferenzräumen, zu deren Gebrauch der Kunde nur bei Abschluß eines gesonderten Nutzungsvertrages berechtigt ist, gilt folgendes:
a) Sie sind ausschließlich für den Bürogebrauch zu verwenden,
b) Sie sind in ihrem vorgefundenen Zustand zu belassen; der Kunde hat Octavus unverzüglich schriftlich von jeglichem Schaden zu benachrichtigen, der durch den Kunden selbst sowie seiner Mitarbeiter und Besucher verursacht wurde,
c) Der Kunde ist verantwortlich für jeden Schaden, der durch ihn selbst, seine Mitarbeiter und Besucher verursacht wurde,
d) Innerhalb der Gemeinschaftsbereiche der Räumlichkeiten ist auf die Belange der anderen
Nutzer Rücksicht zu nehmen,
e) In den Büro- und Konferenzräumen sind Tiere nicht erlaubt.
f) Die Büro- und Konferenzräume sind ausschließlich vom Kunden zu nutzen und dürfen insbesondere nicht untervermietet werden.

 

§ 4 Pflichten des Kunden

1. Dem Kunden ist es untersagt, schädliche und gefährliche oder sperrige Gegenstände an das Octavus Büro zu schicken, zuzustellen bzw. die Versendung oder Zustellung zu veranlassen.

2. Dem Kunden ist es untersagt, sitten- und gesetzeswidrige Geschäfte zu betreiben.

 

§ 5 Entgelt, Zahlungsbedingungen

Das Entgelt für die Nutzung des Business Connect (festgelegt in Feld 2) und die darauf anfallende Mehrwertsteuer sind monatlich und im Voraus an Octavus zu zahlen. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden nach den dann gültigen Tarifen von Octavus unverzüglich zu zahlen. Die Zahlung erfolgt entweder durch Banküberweisung oder per Einzugsermächtigung. Die Zahlung ist vom Kunden in Feld 4 anzugeben.

 

§ 6 Sicherheitsleistung

1. Die Sicherheitsleistung in Höhe von grundsätzlich drei Monatsgebühren (festgelegt in Feld 2) ist am Tage des Vertragsbeginns zur Zahlung an die Octavus Office & Service Berlin GmbH fällig.

2. Die Sicherheitsleistung, die der Kunde an Octavus bezahlt hat, dient als Sicherheit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die Octavus aus und im Zusammenhang mit dem Business Connect – Vertrag gegen den Kunden zustehen, insbesondere Entgeltansprüche, Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff
BGB)

3. Die Sicherheitsleistung ist – soweit sie nicht verbraucht wurde – 30 Tage nach Beendigung des Vertrages ohne Zinsen zurückzuzahlen.

4. Sollten die monatlich gesondert in Rechnung gestellten Zusatzleistungen betragsmäßig 50% der Sicherheitsleistung übersteigen, ist Octavus berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Sicherheitsleistung zu verlangen.

5. Octavus ist nicht verpflichtet, die Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto zu verwalten.

 

§ 7 Verzug, Ausschluß von der Nutzung des Business Connect Service

1. Gerät der Kunde mit der Zahlung des geschuldeten Entgelts, der Sicherheitsleistung oder der Erhöhung der Sicherheitsleistung in einen Zahlungsrückstand von 7 Tagen, ist Octavus berechtigt,
(a) die noch nicht weitergeleitete Korrespondenz des Kunden zurückzubehalten und
(b) ihn von der Nutzung von Business Connect und den sonstigen Leistungen auszuschließen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

2. Gerät der Kunde wiederholt in Zahlungsrückstand, oder in Verzug mit einem Betrag, der höher ist als die monatliche Nutzungsgebühr (§ 5), ist Octavus zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

3. Verzugszinsen werden mit 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz berechnet. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt ein Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

§ 8 Dauer und Beendigung des Vertrages

1. Dieser Vertrag wird für einen Mindestzeitraum von 3 Monaten geschlossen, beginnend mit dem in Feld 5 vereinbarten Tag. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Octavus, den Vertrag früher zu beenden, sofern ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt. Wird der Vertrag nicht von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert er sich automatisch bis eine Kündigung erfolgt. Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich zu erklären.

2. Das Recht, den Vertrag jederzeit fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Octavus ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird, dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder der Kunde eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat.

3. Unbeschadet Ziff. 1 ist der Kunde berechtigt, im Falle, dass er mit der Leistung von Octavus unzufrieden ist, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall muß Octavus die Sicherheitsleistung und die Nutzungsgebühr (§ 5) zurückerstatten, abzüglich der bis dahin in Anspruch genommenen und unbezahlten zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 2.

4. Die Business Connect Gebühr kann durch die Octavus Office & Service Berlin GmbH jährlich um 7% bezogen auf die Servicegebühr der vorangegangenen 12 Monate oder mindestens um die Höhe der Inflationsrate des Vorjahres erhöht werden sofern die Inflation höher ist als 7%.

 

§ 9 Haftung und Versicherung

Soweit in diesen Vertragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet Octavus wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten und unerlaubter Handlung, auch insoweit solche Ansprüche in Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haftet Octavus jedoch nur, wenn diese eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.

 

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

1. Die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

2. Sollte eine Bestimmung des Business-Connect-Vertrages oder dieser Bestimmungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll vielmehr diejenige Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich durch die ersetzende Bestimmung erreichen wollten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

3. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Mit der Unterzeichnung des Hauptvertrages werden die hier aufgeführten Bedingungen anerkannt.